Traditionelles Scheidungsrecht. (Fenster)

Verstößt ein Mann seine Frau (häufigster Grund: Ehebruch) verlässt sie mit ihren Kindern (auch den erwachsenen) den Hof des Mannes und kehrt in ihre alte Familie zurück.
Die Kinder verlieren das Erbrecht.
Verlässt eine Frau ihren Mann, verbleiben die Kinder im Hof des Mannes und behalten das Erbrecht.
Nach dem Gesetz (CDP,1990) wird Ehebruch bei beiden Geschlechtern mit 2-5 Monaten Gefängnis bestraft.