Bodenrecht in städtischen Gebieten.


Ingenieure haben die Grundstücksnummer angeschrieben.

Die Parzellierung
Für eine Gemeinde bedeutet eine Parzellierung  erst mal einen hohen finanziellen und bürokratischen Aufwand. Landregistrierungsprogramme haben daher kaum stattgefunden. Im Partnergebiet ist , nach unserem Wissen, nur Sektor 7 in Garango parzelliert.
Bei einer Parzellierung wird das Land vermessen, in möglichst rechtwinkelige Grundstücke eingeteilt, Grenzsteine werden gesetzt und die Flächen mit ihren Grenzen in einem Kataster registriert. Für Kirchen, Moscheen und Begräbnisplätze werden besondere Grundstücke reserviert (lieu de culte).  Die Vermessungsingenieure schreiben dann die Nummern der Grundstücke auf die Häuser der Bewohner und ebenso die Anzahl der Kleinparzellen die sie  als Anwohner bevorzugt erhalten können.
Mit diesen Angaben können sich die Bewohner registrieren lassen. Sie müssen dafür über 18 Jahre alt sein, ihre Personalien hinterlegen und eine kleine Registrierungsgebühr entrichten. Im Gegenzug bekommen sie ein provisorisches Nutzungsrecht.  Danach beginnt der kostenintensive Teil  des Landerwerbs: Das Gelände muss
in Wert gesetzt“ werden.  Es muss ein Gebäude errichtet werden, ebenso Dusche und Toilette und das Gelände muss ummauert werden. Alles mit „dauerhaftem Material“ d.h. Zement. Dafür bekommt man dann ein dauerndes Nutzungsrecht. Gegen Zahlung einer Grunderwerbssteuer erhält man schließlich den endgültigen Besitztitel. Damit verbunden ist die Erlaubnis auf dem Grundstück ein Grab anzulegen unter der Maßgabe, dass es betoniert wird.