Le lévirat.

Bei der Witwenehe heiratet der Mann die Witwen eines verstorbenen Bruders (eigentlich "übernimmt" er sie, eine besondere Zeremonie ist nicht erforderlich).
Die Kinder aus dieser Verbindung sind den Kindern aus erster Ehe gleichgestellt.
Heute haben die betroffenen Frauen ein gesetzliches Widerspruchsrecht das auch gesellschaftlich anerkannt ist.
Widerspricht eine Frau dem Levirat bleibt sie in der Familie und im Hof ihres verstorbenen Mannes.