Le lévirat.
Bei der Witwenehe heiratet der Mann die Witwen eines verstorbenen
Bruders (eigentlich "übernimmt" er sie, eine besondere Zeremonie ist
nicht erforderlich).
Die Kinder aus dieser Verbindung sind den Kindern aus erster Ehe
gleichgestellt.
Heute haben die betroffenen Frauen ein gesetzliches Widerspruchsrecht
das auch gesellschaftlich anerkannt ist.
Widerspricht eine Frau dem Levirat bleibt sie in der Familie und im Hof
ihres verstorbenen Mannes.